AGB

Allgemeine Bedingungen zum Vertrag

Urheberrecht
Fama Cubana ist Inhaberin der Rechte der Fama Cubana – Show.

Pflichten des Auftragnehmers
Fama Cubana ist verantwortlich für Inhalt, Form und Eigenschaft der Aufführung der Fama Cubana – Show. Fama Cubana ist für den Ablauf der Show, die Koordination und Betreuung der Künstler zuständig.

Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, Film oder Fotoaufnahmen von der Tanz-, Zigarren- und Cocosshow zu machen und darf diese für “inhouse-marketing”–Zwecke benützen.Die Verwendung der Aufnahmen für Werbezwecke ausserhalb der eigenen Gewerberäumlichkeiten ist Bestandteil eines separaten Vertrages und erfordert in jedem Fall die Genehmigung durch Fama Cubana.

Beanstandungen
Der Auftraggeber wendet sich mit Beanstandungen bezüglich der Show umgehend bei der vertretenden Person von Fama Cubana.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Show abgebrochen. Die bis dahin erbrachten Leistungen in Form von Showtagen/Anteilen der Show muss der Auftraggeber begleichen. Der Auftraggeber darf keine Beträge von der vereinbarten Gage abziehen.

Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss den in diesem Vertrag vereinbarten Verpflichtungen nachkommen. Ansonsten ist Fama Cubana berechtigt, die Show nicht zu beginnen oder diese abzubrechen.Der Kunde ist verantwortlich für die Anmeldung der abgespielten/live-gespielten Versionen der Musikwerke bei der SUISA (gilt nur bei öffentlichen Anlässen).

Bewilligungen
Falls der Auftraggeber für die Show hätte Bewilligungen anfordern müssen und die Show wegen nicht Vorhandenseins solcher abgebrochen werden muss, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Showtage/Show in vollem Umfang zu vergüten.

Sicherheit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und das Wohlergehen der Künstler während der Show zu sorgen. Fühlen sich die Künstler in ihrer Sicherheit gefährdet, hat Fama Cubana das Recht, die Show abzubrechen. Der Auftraggeber hat die geleisteten Showtage/Anteile der Show zu vergüten.In Schadenfällen an Material muss der Auftraggeber für die Kosten aufkommen. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Kosten (Transport, Behandlungen, etc.) im Falle von Körperverletzung an Künstlern, die während deren Aufenthalt im Gewerbegebiet des Auftraggebers geschehen.

Annullation / Rücktritt vom Vertrag
Nichteinhaltung einer Partei, ausgenommen höhere Gewalt, zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe, in der Höhe der vereinbarten Gage, an die geschädigte Partei mit sich.

Zürich, den 1. Januar 2015

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